Crowdsourcing _

Barrierefreiheit

Die Wienbibliothek im Rathaus ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: wienbibliothek.crowdsourcing.wien/theaterzettel

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Crowdsourcing-Website der Wienbibliothek im Rathaus entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Die barrierefreie Gestaltung der Inhalte und Funktionen wird auf dieser Grundlage schrittweise weiterentwickelt.

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
    1. Einzelne Textteile haben einen zu geringen Kontrast zu ihrem Hintergrund (WCAG-Kriterium 1.4.3).
    2. Einigen Bildern und Buttons sind keine Alternativtexte hinterlegt oder der Alternativtext enthält keine Beschreibung des konkreten Bildes (WCAG-Kriterium 1.1.1).
    3. Manche Unterseiten haben keinen Header (WCAG-Kriterium 1.3.1 und 2.4.6).
    4. Manche Eingabefelder besitzen keine Form-Labels (WCAG-Kriterium 1.3.1, 2.4.6 und 3.3.2).
  2. Unverhältnismäßige Belastung

Die Plattform dient der gemeinschaftlichen Erschließung und Transkription historischer Quellen.

Die zugrunde liegenden Digitalisate stammen aus historischen Beständen und weisen teilweise dieselben Einschränkungen auf wie jene im System digital.wienbibliothek.at, insbesondere hinsichtlich fehlender oder eingeschränkter maschineller Texterkennung bei Handschriften und Theaterzetteln.

Eine vollständige manuelle Nachbearbeitung sowie eine durchgängige barrierefreie Aufbereitung aller zugrunde liegenden historischen Quellen würde aufgrund des Umfangs und der Materialvielfalt eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2026 erstellt. Sie wurde auf Grundlage einer von der Wienbibliothek im Rathaus durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel oder Barrieren auffallen, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an crowdsourcing@wienbibliothek.at unter Angabe der URL der betroffenen Website oder des betroffenen Dokuments und einer Beschreibung des Problems mitzuteilen, damit wir unser Angebot entsprechend anpassen und weiter verbessern können.

Durchsetzungs­verfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der Wienbibliothek im Rathaus können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen der Stadt Wien wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.